AGB

Allgemeine Vertragsbedingung



1.) Anerkennung: Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß des Angebotes der zugrunde liegenden Richtpreisliste von Bohrtechnik Boos.


2.) Mündliche Absprachen: Gelten als unverbindlich, sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


3.) Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte: Die Angabe der Durchmesser, und die Lage der Sägeschnitte sind vom Auftraggeber genau einzumessen. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte oder dem nicht Einmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Für erstellte Bohrungen übernehmen wir keinerlei Haftung.


4.) Energie- und Wasseranschlüsse: Vom Auftraggeber sind Wasseranschluss und Energie in maximal 60m Entfernung von der jeweiligen Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende Anschlusswerte zu gewährleisten: Wasserdruck:1bar (an der Arbeitsstelle) Energie: 230 V/16 Ampere für Kleinbohrarbeiten 380 V/25 Ampere für Bohrarbeiten bis 700mm Durchmesser und Klein-Sägearbeiten 380 V/35 Ampere für Bohrarbeiten ab 800mm sowie Sägearbeiten


5). Arbeitsunterbrechung und Wartezeiten: Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger, rechtzeitiger Vereinbarung mit der Bohrtechnik Boos unterbrochen werden, andernfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer Richtpreisliste berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechungen, die für Gerüstauf- und Umbauten sowie für mangelndes Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften. Dies gilt auch, wenn durch verspätetes Einmessen oder Anzeichnen und sonstige Behinderungen kein sofortiger Arbeitsbeginn möglich ist.


6.) Sondergenehmigungen: Der Aufraggeber hat auf seine Kosten alle zur Durchführung der Dienstleistung notwendigen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen.


7.) Schicht- Nacht- Feiertags- und Sonntagsarbeiten: Werden mit den üblichen Zuschlägen in Abrechnung gebracht.


8.)Haftung: Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Bohrtechnik Boos zurückzuführen ist, haftet Bohrtechnik Boos im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebs- Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für jegliche Schäden an Versorgungsleitungen (z.B. Elektro, Heizung, Sanitär) und Wasserschäden kann von Bohrtechnik Boos in keinem Falle übernommen werden. Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden. Sollten Schäden an Maschinen und Ausrüstungen die während der Arbeit auftreten, berechtigen diese die Bohrtechnik Boos zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des Auftraggebers

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9.) Arbeitsstättenverordnung: Die erforderlichen sozialen und sanitären Einrichtungen sind den Monteuren von Bohrtechnik Boos zur Verfügung zu stellen.


10.) Gewährleistung und Sicherheitsleistung: Über die Dauer der Abnahme hinausgehende sind sinngemäß zur VOB, Teil A §§13 und 14 ausdrücklich ausgeschlossen.


11.) Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsnachweise. Die Rechnungen werden sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Auf alle Preise wird die gesetzliche MwSt zusätzlich berechnet.


12.) Leistungsumfang: Der Ausbau, Abtransport und die Entsorgung des Ausbruchgutes ist Leistung des Auftraggebers. Soweit laut Angebot oder Werk- und Nachunternehmervertrag nichts anders lautendes vereinbart wurde.


13.) Gerichtstand: Für beide Vertragspartner ist Kulmbach der Gerichtsstand.


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